Ardenparks Spa d'Or

Stornierungsbedingungen

Stornierungsbedingungen

Stornobedingungen
A. Bei einem Stornierungszeitpunkt zwischen dem Buchungsdatum und sechs Wochen vor Ankunft werden 50 % der gesamten Mietkosten berechnet.

B. Bei einem Stornierungszeitpunkt zwischen sechs und einer Woche vor Ankunft werden 90 % der gesamten Mietkosten berechnet.

C. Bei einem Stornierungszeitpunkt zwischen einer Woche vor Ankunft und dem Ankunftstag werden die gesamten Mietkosten berechnet.

D. Im Falle einer nicht gebuchten früheren Abreise oder späteren Anreise ist keine Erstattung der bereits getätigten Zahlungen möglich.

E. Die Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen.

RÜCKTRITTSFOND

Es wird empfohlen, sich dem Rücktrittsfond anzuschließen. Mit dem Anschluss an den Rücktrittsfond ist man gegen Stornokosten der Mietunterkunft / des Zeltplatzes abgesichert , wenn einer der Mitreisenden:

A. plötzlich erkrankt oder durch einen Unfall verletzt wird;

B. einen Todesfall eines nahen Familienangehörigen erleidet, das heißt Ableben des Ehepartners, der Eltern, der Schwiegereltern, der Kinder oder Geschwister.

Darüber hinaus entschädigt Sie der Fond für Stornokosten im Falle von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit des Familienoberhauptes. Der Anschluss an den Rücktrittsfond ist nur direkt bei der Buchung möglich. Der Rücktrittsfond bietet vom Buchungstag bis zum in der Reservierungsanfrage eingetragenen Abreisetag Deckung. Im Falle einer vorzeitigen Abreise auf Grund oben genannter Gründe wird die Erstattung im Verhältnis zu den nicht in Anspruch genommen Urlaubstagen erfolgen. In diesem Fall müssen Sie das Verlassen der Mietunterkunft / des Zeltplatzes der Rezeption melden. In Anspruch genommene und konsumierte Zusatzleistungen werden im Falle einer vorzeitigen Abreise nicht erstattet. Zur Berechtigung auf Auszahlung aus dem Rücktrittsfond müssen Sie eine Stornoerklärung sowie Beweisunterlagen vorlegen.

Im Falle einer Stornierung werden die Prämie des Rücktrittsfonds sowie der Buchungskosten nicht erstattet. Die Prämie beträgt 5,5 % der Gesamtsumme sowie 5,- Euro Verwaltungskosten. Diese werden standardmäßig als Zusatzleistungen aufgeführt, verfallen jedoch automatisch, wenn Sie den Betrag des Rücktrittsfonds bis zum Fälligkeitsdatum nicht gezahlt haben.